Gefängnis

Die Rechtssprechung war zwar ein königliches Vorrecht, das aber nicht selten vom Monarchen an den Adel verkauft wurde. So hatten auch die Barone von Torredembarra, seit Pere d‘Icart im Jahr 1391 das „mero et mixto imperio“ (zivil- und strafrechtliche Jurisdiktion) von Joan I dem Jäger erwarb, das absolute Recht, in ihrem Herrschaftsgebiet Recht zu sprechen. Das galt sowohl für geringfügige Fälle (mixto imperio), ein Recht, das sie bereits vorher besaßen, als auch für schwere Vergehen (mero imperio), bis hin zur Todesstrafe, Verstümmelung oder Ausweisung.

Daher überrascht es nicht, dass sich an ihrem Wohnsitz ein Gefängnis befand, um die Festgenommenen unterzubringen.

Aber auch die kleinen und gut befestigten Türme wurden oft als Gefängnis verwendet. Das war in ganz Europa üblich und wurde auch im Schloss von Torredembarra praktiziert.

Eine Theorie zur Etymologie von „Torredembarra“ besagt, der Name könne sich von „Torre d‘embarrar“ herleiten. „Embarrar“ bedeutet „mit einer Stange verschließen“, um Menschen oder Tiere einzusperren, in diesem Fall im Turm („torre“). In Teruel gibt es beispielsweise eine Ortschaft mit dem Namen „Torrelacárcel“ (Gefängnisturm).